Ein Inkassobüro sendete mir nachts um 22:23 eine Mail.

Der Betreff: “Forderung der Firma EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH 123456789”

Absender war abwicklung@eos-did.com (nicht sehr vertrauenswürdig) aber an eine Mail welche nur VIABUY bekannt war.

Zuvor gab es 2016 einen wochenlangen Streit um die fragwürdige Geschäftspraxis von PPRO Limited mit ihrem Produkt VIABUY. In Deutschland muss bei einem Fernabsatzgeschäft der Preis immer klar ersichtlich sein. Dies ist hier jedenfalls noch immer nicht der Fall. Das die Karte bald Apple Pay unterstützt macht dies nicht besser.

Damals kam die Zahlungsaufforderung des gesamten Betrages 3 Jahre im voraus wenige Tage nach dem verstreichen der 14 Tage Frist. Dies sind ingesamt 89,70 € für das erste Jahr.

Aber VIABUY ist auch kein unbeschriebenes Blatt Marktwächter. Noch 2019 werden 1,5% Aufschlag für Aufladungen über eine andere Kreditkarte veranschlagt. Das dürfte nach PSD2 auch nicht mehr erlaubt sein.

Damals habe ich dem Support mehrere Wochen alle möglichen Dinge und Paragraphen vorgeworfen. Irgendwann knickte man einfach ein und warf die Flinte ins Korn, vermutlich weil man wusste wie es um deren Praxis steht und ich auch nie zahlen würde außer einen Anwalt :P

Die Mail an EOS war daraufhin etwas schwammig formuliert da ich den Anhang nicht öffnete :)

Guten Tag,

sie sind in einem Verband oder so, ich kann die Forderung aber nicht nachvollziehen.

PDF’s in Anhängen öffne ich natürlich nicht wenn ich sie nicht erwarte, gibt da draußen zu viel Betrug.

Ich bitte Sie um die Übersendung folgender Unterlagen entweder via png, jpg, … oder auf dem Postweg.

- Detailierte Forderungsaufstellung
- Rechnungskopie bzw Kopie von Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
- Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde gemäß § 410 BGB
- Erste Mahnung (Rechtlicher beginn des Zahlungsverzuges), etwaige weitere Mahnungen, Rechnungen, sonstige Unterlagen
- Das Schreiben im Anhang der Email vom 11.02.2019


Da ich die genaue Forderung leider noch nicht kenne, warte ich auf Ihre Antwort und die von VIABUY da diese Email Adresse nur für VIABUY verwendet wurde.

Die Adresse laut der Website ist:

PPRO Financial Ltd
20 Balderton Street
London W1K 6TL
England

https://www.viabuy.com/de/service/impressumdatenschutz.html

Ist dies korrekt? Wenn ja, geht es weiter.

Nur zur Info! Der Account wurde dort am 10.10.2016 (rückwirkend) geschlossen nach einem langen streit via Mail und Twitter durch diverse BGB und Co. Verstöße.

Seitens mir sehe ich aktuell keinen Grund zur Annahme einer Forderung gegen mich bis oben genannte Dokumente bei mir eingetroffen sind.

Dazu möchte ich erinnern, dass nur eine nicht bestrittene Forderung bei Auskunfteien eingetragen werden darf.
Sollte es sich tatsächlich um die PPRO Financial Ltd handeln, so gehe ich aktuell davon aus, das diese Forderung gegenstandslos ist, da der Account am 10.10.2016 (rückwirkend) geschlossen wurde, seither keine Rechnung bei mir den Weg in den Briefkasten / Email Postfach folgte und noch immer rechtlich fraglich zustande kam.

Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Forderung also als bestritten anzusehen, da der Vertrag unter BGB Rechtsprechung siehe Screenshot geschlossen wurde es sich somit um eine automatisierte Versendung handelt.

Ich habe auf dieses Dokument derzeit keinen Zugriff, bin mir aber sicher, dass PPRO Financial Ltd diese Email noch hat. Auch unter dem Gesichtspunkt der 10 jährigen Aufbewahrungsfrist und der DSGVO.

Außerdem widerspreche ich einer Weitergabe der/meiner Daten gemäß §18, 21 DSGVO.

Ich erwarte Ihre Antwort via Email auch wenn es nur die Benachrichtigung auf einen Postversand ist!

PastedGraphic-1.png (Screenshot von Twitter DM)

Viele Grüße
Tobias Sachs

Danach war lange stille, eine Nachfrage im Chat nach fast 7 Tagen ergab nur man habe die Mail erhalten. Derjenige hatte wohl wenig Lust auf so viele Fragen und eigentlich kaum Gewinn.

In der Zwischenzeit schrieb ich natürlich VIABUY an und war wieder etwas erfreut. Der EN Support war echt klasse, gestand den Fehler sofort zu, man kümmere sich darum. War damals aber auch schon so, der Umweg über den englischen Twitter Support ist echt gold wert.

Wenige Tage später war der Betrag auf der EOS Website 0,00€. Im Chat erfuhr ich dann man bekommt darüber keine Nachricht, danke auch. Danach meldete sich VIABUY Deutschland, 08/15 Antwort, nicht unser Problem, mimimi, Mail einfach nicht gelesen. Der EN Support ist top, der DE Support müll. Damals landete ich bestimmt bei jemandem der was zu sagen hat.

Danach fragte ich natürlich bei EOS eine Art. 15 DSGVO Auskunft an, welche nach 2 Tagen bei mir war. Dort stand dann auch nur Betrag: 0,00€, danke, aber warum nicht gleich. Jetzt geht es noch an Art. 17 DSGVO, die Daten zu löschen.

Falls jemand die ursprünglichen Mails benötigt für sich selbst, bitte einmal melden an die Adresse im Impressum.

Abmahnschreiben findet man zu haufe im Internet möchte nicht die Interessen abwägen, steht auch nichts spannendes darin. In der DSGVO Auskunft steht auch nichts besonderes außer ein Hinweis man möge die Daten gerne (10 Jahre, steht dort natürlich nicht) speichern gemäß § 147 AO und § 257 HGB.

Bei Interesse einfach das gewünschte anfragen.